Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tube Media GmbH, vertreten durch Quirin Darms, Lino Shahin, Noah Siebenpfund, Joël Indlekofer, An der Auhalde 15, 4125 Riehen.
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Erbringen von Dienstleistungen durch die Tube Media GmbH (nachfolgend Tube Media) an den Kunden. Sie gelten für alle Verträge, die Tube Media mit seinem Kunden schliesst, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, einer natürlichen Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
1.2 Diese AGB’s gelten als Basis für alle Leistungen von Tube Media. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn Tube Media hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.3 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von Tube Media notwendig.
2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Abschluss eines Vertrages zwischen Tube Media und dem Kunden erfolgt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme).
2.2 Der Vertrag kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich erfolgen. Das Angebot mit seinen Inhalten gilt 14 Tage als verbindlich, nachdem es dem Interessenten vorgelegt wurde.
2.3 Tube Media ist berechtigt, die Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Zahlung an Tube Media erfolgt nach Abschluss des Vertrages und nachdem die Rechnung gestellt wurde. Dabei wird 50 % sofort und 50 % nach Erbringung der Dienstleistung bezahlt, sofern nichts anderes schriftlich abgemacht wurde.
3.2 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden - egal ob fernmündlich oder schriftlich - sind bindend. Alle Preise und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.
3.3 Die Zahlung erfolgt im Normalfall per Überweisung, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart
3.4 Wenn der Kunde seine Zahlung nicht rechtzeitig begleicht, hat Tube Media das Recht seine Leistungen einzustellen, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.
3.5 Ausserdem steht Tube Media, wenn die Vergütung nicht pünktlich gezahlt wird, ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens, sowie auf Zahlung von Verzugszinsen zu. Tube Media kann in diesem Fall ausserdem vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.
4. Abnahmebedürftige Leistungen
4.1 Die nachfolgenden Absätze (2-14) gelten für Leistungen oder Teile der Leistungen von Tube Media, sollten sie dem Werkvertragsrecht unterliegen und damit abnahmepflichtig sind.
4.2 Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine. Vereinbarte Abnahmetermine stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlung des Kunden.
4.3 Ist kein festes Abnahme-/Enddatum vereinbart, behält sich Tube Media das Recht vor, die Produktion innerhalb von 8 Wochen nach dem vereinbarten Onboarding Termin dem Auftraggeber zur Abnahme vorzulegen.
4.4 Bei Verzögerungen, die der Kunde zu verschulden hat, verlängert sich der Übergabezeitpunkt mindestens um diesen Zeitraum.
4.5 Nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung kann Tube Media vom Kunden jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen. Ausserdem kann Tube Media nach Durchführung aller Anpassungsleistungen dazu noch eine Gesamtabnahme aller Leistungen verlangen.
4.6 Die Leistungen können nur abgenommen werden, nach dem der Kunde eine Funktionsprüfung durchgeführt hat. Diese ist erfolgreich, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
4.7 Die Abnahme ist unverzüglich zu erklären, nachdem die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt worden ist. Tube Media ist in der Lage den Kunden mit einer Fristsetzung von bis zu einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Die Abnahme gilt als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Tube Media nicht innerhalb der Frist schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über eventuelle Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden zusammengestellt und Tube Media überlassen. Der Kunde trägt das Übermittlungsrisiko.
4.8 Tube Media ist verpflichtet und berechtigt, wenn bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Der Zeitaufwand von Tube Media, der während der Mängelbeseitigung entsteht ist zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Mängel welche nach der Abnahme von Leistungen festgestellt werden, sind dadurch inbegriffen. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
4.9 Bei Vorliegen eines erheblichen Mangels ist Tube Media berechtigt, drei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist zu beheben. Der insoweit entstandene Zeitaufwand ist vom Kunden zusätzlich zu vergüten, Absatz (4.8) gilt entsprechend.
4.10 Die Verweigerung der Abnahme kann der Kunde nicht wegen unwesentlicher Mängel der (Teil-)Leistung geltend machen. Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein unerheblicher oder ein erheblicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Die Vorleistung ist in diesem Falle vom Kunden zu übernehmen.
4.11 Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sowie weitergehende Ansprüche des Kunden, bestehen nicht.
4.12 Es gelten die gesetzlichen Regelungen, wenn die Abnahme grundlos verweigert wird (Annahmeverzug des Kunden).
4.13 Durch vornherein gezeigte Arbeitsbeispiele wird dem Kunden der Stil von Tube Media vermittelt und im Konzept festgelegt. Die Verweigerung der Abnahme wegen des Stils kann der Kunde nicht geltend machen.
4.14 Hat der Kunde nach oder während der Produktion Änderungswünsche, so trägt er die Kosten für den Mehraufwand. Der Mehraufwand berechnet sich nach dem Stundensatz, der von Tube Media festgelegt wird.
5. Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Kunden
5.1 Wenn Tube Media einen Dienst erbringt, der eine Handlung des Kunden erfordert, so ist es eine Pflicht des Kunden mitzuwirken. Die Pflicht zur Mitwirkung umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen.
5.2 Falls der Kunde seine Mitwirkungspflicht verletzt, kann ihm Tube Media danach eine angemessene Frist zur Erledigung der Handlung setzen.
5.3 Wenn Tube Media verhindert ist, die ausgehandelten Dienste zu erbringen und die Ursachen dieser Hinderung aus dem Bereich des Kunden stammen, bleibt der Vergütungsanspruch von Tube Media unberührt.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Der Kunde kann gegen Ansprüche von Tube Media nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, im Vertragsverhältnis entstandene Ansprüche, ohne die Zustimmung von Tube Media an Dritte abzutreten.
7. Haftung
7.1 Tube Media haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und für Vorsatz.
7.2 Der Kunde stellt Tube Media von jeglicher Haftung wegen Störungen im Betrieb und den daraus verbundenen Folgen frei, wenn die Aufnahmen auf Veranlassung des Kunden in dessen eigenen oder fremden Räumlichkeiten durchgeführt werden. Es gilt nicht bei Vorsatz und schwerer Fahrlässigkeit von Tube Media.
7.3 Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden durch:
a.) die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b.) die Verletzung einer grundlegenden Pflicht, die für die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags unerlässlich ist und auf die der andere Vertragspartner regelmässig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch auf die typischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
7.4 Der Kunde ist für alle Umstände, wie die rechtzeitige Bereitstellung von Requisiten, die Wetterlage bei Aussenaufnahmen, Produkten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen und so weiter, selbst verantwortlich.
8. Datenschutz und Datensicherheit
8.1 Tube Media behält sich vor, Kundendaten zu eigenen Zwecken zu speichern. Dies umfasst die Durchführung, Beendigung oder Begründung eines rechtsgeschäftsähnlichen oder rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses mit dem Beteiligten.
8.2 Tube Media weist die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin, sollten personenbezogene Daten erhoben werden und holt ihre vorherige Einwilligung dazu ein. Es werden, von Tube Media, keine Daten an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Vertragspartei hat dem zuvor zugestimmt. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung werden beachtet und eingehalten.
8.3 Tube Media macht darauf aufmerksam, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken enthalten kann. Daten Dritter kann infolgedessen nicht ein vollständig fehlerfreier und störungsfreier Schutz gewährleistet werden.
Tube Media wird in diesem Zusammenhang vom Kunden wegen Verstössen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang freigestellt. Wenn die Tube Media GmbH die Verstösse allein zu vertreten hat, greift dieser Schutz jedoch nicht.
9. Rechtserwerb und Rechtsübertragung
9.1 Falls nichts anderes vereinbart ist, ist Tube Media verpflichtet, alle Rechte in dem Umfang zu erwerben, die es zur Realisierung des Vertragszwecks benötigt.
9.2 Falls die Aufnahmen in Räumlichkeiten des Kunden stattfinden, oder auf Wunsch des Kunden bestimmte Sprecher/Bilder/ Personen eingesetzt werden, so ist der Kunde verpflichtet alle damit verbundene Rechte und Genehmigungen zu erwerben.
9.3 Stellt der Kunde Tube Media Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das Tube Media beim Auftrag verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
9.4 In diesem Zusammenhang stellt der Kunde Tube Media wegen Verstösse gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
9.5 Alle in Verbindung mit den Leistungen von Tube Media stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei Tube Media.
9.6 Die Inhalte des Vertrages, welche von Tube Media hergestellt werden, sind grundsätzlich nur für den Eigenengebrauch des Kunden bestimmt. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte übertragen, die für eine vertragsgemässe Nutzung relevant sind. Soweit nicht explizit abweichendes abgemacht wurde, werden an den Kunden nur die einfachen Nutzungsrechte übertragen. Alle anderen Rechte im Zusammenhang mit Eigentums-, Nutzungs-, Urheber-, Tonträger/Tonspuren-, Aufführungs- und Senderechte der GEMA oder die, welche ähnlichen Organisationen zustehen, an den Werken, Ideen und Entwürfen stehen Tube Media zu.
9.7 Die Nutzung im gewerblichen Kontext, der vermittelten Inhalte oder der zur Verfügung gestellten (Roh)aufnahmen, sowie das Anbieten und die Weitergabe an Dritte ist verboten. Eine weitergehende Nutzung, Abänderung oder ein Verkauf oder sonstige Übertragung auf oder Weitergabe an Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung von Tube Media erlaubt und ist entsprechend zu entschädigen. Ferner ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt.
9.8 Erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises gehen die Nutzungsrechte auf den Kunden über.
9.9 Tube Media kann, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei der Verwertung der Videos/Bilder verlangen, als Urheber des Werkes genannt zu werden. Bei Verletzung des Rechts auf Namensnennung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
9.10 Tube Media behält sich als Urheber des Werkes das Recht vor, erstelle Werke für eigene Werbezwecke oder ähnlichem zu nutzen. Tube Media steht das Recht zu, die geschaffenen Werke oder Ausschnitte davon im Sinne eines Leistungsnachweises zu verwenden und zu veröffentlichen. Davon ausgenommen sind Werke mit vertraulichem Inhalt. Tube Media darf den Auftraggeber als Referenz angeben.
9.11 Die Originaldateien verbleiben bei Tube Media. Sollte der Kunde gegen eine Entschädigung (Roh)aufnahmen erhalten haben, so ist es für den Kunden rechtswidrig, die Aufnahmen in anderen Filmen, Kontexten oder Werken, ohne eine explizite Einwilligung von Tube Media zu gebrauchen.
9.12 Standbilder aus einem Werk dürfen nur nach entsprechender schriftlicher Zustimmung von Tube Media erstellt und genutzt werden.
9.13 Verstösse gegen oben aufgeführten Punkte können bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht werden.
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10. Referenz
Der Kunde räumt Tube Media zeitlich unbegrenztes Recht ein, die Tube Media berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden und in diesem Zusammenhang auch den Namen und das Logo des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts, als Referenz gegenüber Dritten, gleich, ob in mündlicher oder schriftlicher Form, im Rahmen eines Internetauftritts oder einer Referenzliste, anzugeben.
11. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch Tube Media, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist Tube Media während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann Tube Media vom Vertrag zurücktreten. Tube Media hat dem Auftraggeber bereits geleistetes Entgelt für noch nicht geleistete Dienstleistungen vollumfänglich zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
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12. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Tube Media jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website von Tube Media in Kraft.
Für die Auftraggeber gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Auftraggeber habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
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13. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Tube Media GmbH ist Basel-Stadt, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.
Riehen, 21. September 2022